Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verwender dieser AGB ist die Julia Poleske & Felix Beck GbR, Forchheimer Str. 65, 90425 Nürnberg (nachstehend: CAQTUS). CAQTUS bietet über den Online-Shop caqtus.de Druckereierzeugnisse an, die teils nach Kundenspezifikation hergestellt werden.

1. Geltungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für Verträge zwischen CAQTUS und dem Kunden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, und zwar auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (z. B. weitere Warenkäufe oder Druckaufträge).

1.2. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt und gelten nur, wenn CAQTUS dies ausdrücklich anerkennt. Wenn CAQTUS den Vertrag trotz entgegenstehenden Bedingungen des Kunden ausführt, stellt dies keine solche Anerkennung dar.

1.3. Diese AGB gelten für Verträge zwischen CAQTUS und Verbrauchern sowie Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4. Maßgeblich ist die im jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung dieser AGB.

2. Vertragsschluss im Onlineshop, Lieferungsvorbehalt

2.1. Die im Online-Shop aufgeführten Produkte und Leistungen binden CAQTUS nicht, einen Vertrag darüber abzuschließen. Es handelt sich lediglich um die Aufforderung an den Kunden, seinerseits CAQTUS verbindlich anzubieten, das Produkt oder die Leistung zu erwerben. Der Kunde kann im Onlineshop seine Produkte zusammenstellen und in den Warenkorb legen. Mit der Bestellung durch Klicken auf den Kaufbutton im Onlineshop oder mit der Autorisierung der Zahlung im Rahmen der PayPal Express Checkout – Funktion erklärt der Kunde sein rechtsverbindliches Vertragsangebot zum Erwerb der im Warenkorb befindlichen Produkte. Bestätigt CAQTUS dem Kunden den Zugang dieser Bestellung, handelt es sich jedoch noch nicht um die Annahme der Bestellung; die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. CAQTUS ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Zugang der ausgelieferten Ware beim Kunden erklärt werden. Andernfalls ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

2.2. CAQTUS behält sich vor, eine andere als die gekaufte Sache zu liefern, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Dies betrifft beispielsweise technische Änderungen oder Änderungen des Gewichts, die die Funktionalität der Kaufsache nicht beeinträchtigen, sowie geringe Form- und Farbänderungen bei Gegenständen, bei denen die Gestaltung keine Rolle spielt.

2.3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nicht, wenn CAQTUS die mangelnde Selbstbelieferung zu vertreten hat. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird CAQTUS den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.

2.4. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in allgemeinen Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Allgemeine Angaben über Produkte (technische Daten, Maße u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich im konkreten Angebot.

3. Preise, Liefer- und Versandkosten

3.1. Die in den Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.

3.2. Bei der Versendung der Artikel können zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen. Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop einsehbar. Ab einem gewissen Warenwert kann versandkostenfreier Versand angeboten werden. Auch diese Grenze ist im Shop einsehbar (im Checkout unter "Versandbedingungen").

3.3. Eine Transportversicherung der Produkte ist derzeit nicht möglich.

3.4. Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift angegeben zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versand- oder Herstellungskosten -, so hat der Kunde diese zu ersetzen, wenn er schuldhaft nicht die richtige Adresse angegeben hat.

3.5. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk inklusive Mehrwertsteuer, jedoch ausschließlich Verpackung, Versicherung und Fracht.

4. Zahlungsmethoden und -bedingungen

4.1. Es gelten die im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot aufgeführten Zahlungsmethoden. Erfolgt eine Zahlung mit PayPal Express Checkout, so ist hierfür Voraussetzung, dass der Kunde ein aktives PayPal-Konto verfügt, das ihm die Vornahme von Transaktionen in Höhe des Bestellwertes ermöglicht. Die rechtlichen Beziehungen zu PayPal sind unabhängig vom Verhältnis zwischen CAQTUS und dem Käufer.

4.2. Überweisungen haben ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4.3. Wenn ein SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart wird, erfolgt der Einzug frühestens am dritten Bankarbeitstag nach Rechnungszugang. Der Kunde sichert die Deckung des Kontos zu. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen und nicht durch das Verschulden von CAQTUS entstehen, trägt der Kunde.

4.4. Rechnungen sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – sofort mit Zugang zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, hat er bei Nichtzahlung ab dem 14. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu leisten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch CAQTUS bleibt unberührt.

5. Lieferung und Versand

5.1. Die Lieferung der Artikel erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, grundsätzlich gegen Vorauskasse und auf dem Versandweg in die im Onlineshop zur Auswahl stehenden Länder. Die übliche Lieferzeit beträgt 4 - 8 Werktage. Eine Selbstabholung ist nicht möglich.

5.2. Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. Unzumutbar sind etwa Teillieferungen eines einheitlichen Kaufgegenstandes. Teillieferungen haben keinen Einfluss auf die Rechte des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen.

5.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Kunden, die Unternehmer sind, mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Hinsichtlich der Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, falls der Kunde in Annahmeverzug gerät.

5.4. Im Falle der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund vorübergehender Leistungshindernisse, die auf höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen sind, verlängern sich die Fristen um einen dem Leistungshindernis entsprechenden Zeitraum.

5.5. Der Beginn der angegebenen Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

5.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist CAQTUS berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist. Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. CAQTUS behält sich das Eigentum an der bestellten Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.

6.2. Ist der Kunde Unternehmer, darf er die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes verarbeiten und veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung verbrauchen. Für den Fall der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Kunde bereits im Voraus seine Entgeltforderungen inklusive Mehrwertsteuer aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferung und Leistung gegenüber den Endabnehmern an CAQTUS abtritt, welche die Abtretung schon jetzt annimmt. CAQTUS bleibt berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen; dies wird jedoch unterbleiben, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7. Transportschäden

7.1. Die nachfolgenden Absätze 2 bis 4 gelten, wenn der Abschluss des Kaufvertrags sowohl für CAQTUS als auch für den Kunden zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört. Durch die folgen-den Regelungen zu Transportschäden werden Rechte und Ansprüche von Kunden, insbesondere wegen Mängelhaftung, nicht eingeschränkt.

7.2. Lieferungen sind im Beisein des Zustellers zu prüfen. Werden Waren mit äußerlich erkennbaren Transportschäden angeliefert, so wird der Kunde gebeten, diese Fehler möglichst sofort beim Zusteller zu reklamieren und CAQTUS unverzüglich zu kontaktieren. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen.

7.3. War der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung bei Annahme äußerlich nicht erkennbar, wird der Kunde gebeten, dies CAQTUS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme von dem Verlust bzw. der Beschädigung anzuzeigen.

7.4. Der Kunde wird CAQTUS nach besten Kräften unterstützen, soweit CAQTUS diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.

7.5. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich auf erkennbare Schäden hin zu überprüfen. Er ist verpflichtet, die Ware sofort beim Zusteller zu reklamieren und CAQTUS unverzüglich zu kontaktieren.

8. Gewährleistung

8.1. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt zu.

8.2. CAQTUS haftet nicht für Defekte und Schäden, die nicht auf einem bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel der Kaufsache, sondern auf einer unsachgemäßen Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden oder einem Dritten entstanden sind.

8.3. Gegenüber Unternehmern leistet CAQTUS für Mängel der Kaufsache zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.4. Wenn und soweit CAQTUS zur Nacherfüllung verpflichtet ist, trägt CAQTUS gegenüber Verbrauchern die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten; gegenüber Unternehmern gilt dies nur, wenn CAQTUS – unbeschadet anderer vertraglicher Vereinbarungen – in Bezug auf die mangelhafte Sache fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

8.5. Wenn der Kunde Kaufmann ist, kann er Gewährleistungsrechte nur geltend machen, wenn er seinen nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.

8.6. Die Verjährungsfrist von Ansprüchen für gelieferte Ware beträgt zwei Jahre nach Erhalt, ist der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer gilt ein Jahr.

9. Haftung

9.1. CAQTUS haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von CAQTUS oder deren gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet CAQTUS für gegebene Garantien sowie für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, etwa dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) umfasst werden. Davon abgesehen haftet CAQTUS für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Absatz 1 Sätze 1 und 2 fallen, haftet CAQTUS nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, so dass insbesondere mittelbare Schäden (z.B. entgangener Gewinn) sowie Folgeschäden ausgeschlossen sind. Die Höhe des Schadens ist gegenüber Unternehmern auf den Wert beschränkt, der dem dreifachen Wert der Lieferung entspricht.

9.3. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

10. Überlassene Unterlagen/Muster

10.1. CAQTUS ist nicht verpflichtet, überlassene Unterlagen oder Muster des Kunden aufzubewahren oder an diesen zurückzusenden. CAQTUS kann eine vereinbarte Rückgabe von Unterlagen jedoch von der vollständigen Begleichung offener Forderungen gegen den Kunden abhängig machen.

10.2. Der Kunde versichert CAQTUS, dass von ihm zur Produktion beigesteuerte Inhalte, insbesondere Motive, Bilder oder Texte, frei von Rechten Dritter sind, und dass der Kunde sich versichert hat, dass er zu den beabsichtigen Nutzungshandlungen berechtigt ist. Der Kunde stellt CAQTUS im Falle von Urheber-, Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen, die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung resultieren, von allen Ansprüchen Dritter einschließlich zu erstattender Rechtsverfolgungs- und Anwaltskosten frei.

10.3. CAQTUS kann vom Vertrag zurücktreten oder die Ausführung verweigern, wenn der Kunde offensichtlich eine rechtsverletzende Gestaltung wünscht.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Verbraucher schützende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11.2. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den inter-nationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

11.3. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen übertragen.

11.4. Erfüllungsort ist der Sitz von CAQTUS.

11.5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von CAQTUS. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzu-rufen bleibt hiervon unberührt.

11.6. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Vertrags hiervon nicht berührt.